MAK-Wert-Messungen Generell sind gemäß dem ASchG die Konzentrationen von Gefahrstoffen in der Luft am Arbeitsplatz möglichst gering zu halten. MAK-Werte Für eine große Zahl von Gasen und Dämpfen sind in der Grenzwerte-Verordnung maximale Arbeitsplatz- Konzentrationen (MAK-Werte) vorgegeben. Bei Unterschreitung dieser Konzentration wird davon ausgegangen, dass im Allgemeinen keine gesund- heitsschädigende oder belästigende Wirkung zu befürchten ist. Als Beurteilungszeitraum (für Tagesmittelwerte) gilt eine 8-stündige Exposition bei einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden. Dies gilt allerdings nicht für Schwangere oder sensibilisierte Personen. TRK-Werte Für krebserzeugende und krebsverdächtige Stoffe (z.B. Asbest, Benzol, Holzstaub), für die kein MAK- Wert angegeben werden kann, werden in der  Grenzwerteverordnung Technische Richtkonzen- trationen angegeben (TRK-Werte). Grenzwertvergleichsmessungen Wenn bei Verwendung von Gefahrstoffen eine Exposition des Arbeitnehmers nicht ausgeschlossen werden kann, und MAK- oder TRK-Werte für diesen Gefahrstoff festgelegt sind, ist der Arbeitgeber verpflichtet im Zuge der Arbeitsplatz-Evaluierung Grenzwert-Vergleichsmessungen durchzuführen. Bei Grenzwertüber- schreitungen sind Verbesserungs- maßnahmen zu setzen und neuerliche Grenzwertvergleichs- messungen durch- zuführen. Wird der Grenzwert unterschritten können lediglich Kontroll- messungen notwendig werden. Bild 1: MAK-Wert-Messung mit direkt anzeigenden Prüf- röhrchen in einem Labor Bild 2: Schadstoff-Anreicherung auf Aktivkohle für eine Halbstundenmittelwert- bestimmung MAK-Werte ausgewählter Gefahrstoffe *                                                  * ... Tagesmittelwerte http://www.traindl-consult.at
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