Lärm-Messungen
Lärmschwerhörigkeit steht in Österreich und Deutschland
an erster Stelle aller Berufskrankheiten.
Sie ist irreversibel! Der Hörverlust ist unheilbar!
Definition nach ASchG
Lärm ist nach der Definition des ASchG „jede Art von
Schall im hörbaren Frequenzbereich“. Er wird in Dezibel
(dB) gemessen.
Allgemein bekannte Geräuschpegel
20 – 40 dB Computer-Ventilatoren, Hintergrund-
geräusche im Haus
40 – 60 dB normale Gesprächslautstärke,
leises Radio
60 – 80 dB laute Gespräche, Schreibmaschinen-
geräusch, vorbeifahrender PKW
80 – 100 dB vorbeifahrender LKW, Winkelschleifer,
Motorsäge
110 dB Presslufthammer, Kreissäge
Schmerzgrenze!)
> 120 dB Explosion, startendes Düsenflugzeug
Gesetzliche Vorgaben
Gemäß ASchG ist „Lärm auf das niedrigste in der Praxis
vertretbare Niveau zu senken“.
Auslösewert - Expositionsgrenzwert
Beim Auslösewert von 80 dB sind die Arbeitnehmer
über die Gefährdungen zu unterweisen und persönliche
Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen.
Beim Expositionsgrenzwert von 85 dB sind geeignete
Maßnahmen zur Reduzierung des Geräuschpegels zu
treffen (bauliche, technische oder organisatorische
Maßnahmen, persönliche Schutzausrüstung).
Für bestimmte Arbeitsräume, in denen überwiegend
geistige Tätigkeiten oder Bürotätigkeiten durchgeführt
werden gelten niedrigere Beurteilungspegel (50 dB bzw.
65 dB), die nicht überschritten werden dürfen.
Evaluierung, Messungen
Im Zuge der Evaluierung ist Lärm an Arbeitsplätzen zu
ermitteln und zu bewerten. Wenn bei der Bewertung eine
Überschreitung des Expositionsgrenzwertes nicht sicher
ausgeschlossen werden kann, sind repräsentative
Messungen durchzuführen.
Für die Evaluierung sind Art, Ausmaß und Dauer der
Lärmexposition zu berücksichtigen.
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