UMWELTTECHNIK
Emissionsmessungen nach Deponie-Verordnung
In der Deponieverordnung 2008 ist in der Stilllegungs-
phase einer Deponie mit biologisch abbaubaren
Abfällen eine temporäre Oberflächenabdeckung
aufzubringen.
Im Zuge der Deponienachsorge sind hier
regelmäßige Überprüfungen der gasförmigen
Emissionen aus dem Deponiekörper vorgesehen.
Diese dürfen maximal 5 kg Methan pro m2 und Jahr
betragen.
“FID-Begehung”
“Gasboxen/Hauben-Messung”
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Traindl-consult
Ing. Dr. Helmut Traindl
1100 Wien, Hertha-Firnbergstraße 14