Stationäre Bodenluftsonden
Normvorgaben zur Messung/Probenahme
Bei Bodenluftmessungen aus stationären Bodenluft-
sonden sind zur Vergleichbarkeit der Messergebnisse
die Vorgaben der ÖNORM S 2090 einzuhalten.
Im Wesentlichen sind dies:
- die Dichtheit des Messsystems (keine Ansaugung von
Fremdluft),
- die Absaugung des 2- bis 3-fachen des Totvolumens
des Messsystems vor der Messung oder der Probe-
nahme,
- der Volumenstrom bei stationären Sonden bis 2 Zoll
Durchmesser darf maximal 2 l/min erreichen,
- die Analysenmethode ist der jeweiligen Problem-
stellung anzupassen (Spezifität der Analysen-
methode, Querempfindlichkeiten, Bestimmungs-
grenzen, etc.).
Schadstoff-Analysen
Im Bereich von Entfettungsanlagen und Lagertanks
erfolgt die Analyse auf die jeweiligen Gefahrenstoffe
(z.B. Tetrachlorethen, Xylol, Benzin-Kohlenwasser-
stoffe). Sie kann Vor-Ort mit halbquantitativen direkt
anzeigenden Prüfröhrchen erfolgen. Spezifischer und
empfindlicher ist allerdings die Analyse von Bodenluft-
proben im Labor mittels Gaschromatographie.
Stationäre Sonden im Bereich von Deponiealtlasten
hingegen werden vorrangig vor Ort auf Deponiegas
(Methan, Kohlendioxid) über IR-Sensoren bemessen.
Bild 1: Messung der Bodenluft mit
direkt anzeigenden Prüfröhrchen
auf Tetrachlorethen (PER)
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